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ZUSCHUSS FÜR Energiesparberatung

 
 

Vor-Ort-Beratung

Mehr Flexibilität für Energieberater und Haus-/Wohnungseigentümer

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Förderung von Vor-Ort-Beratungen mit der Richtlinie vom 29. Oktober 2014 stärker an die Bedürfnisse der Praxis angepasst.

Ab 1. März 2015 attraktivere Zuschüsse für Vor-Ort-Beratungen

Zuschuss in Höhe von max. 1.300 Eurobei Ein- und Zweifamilienhäusern und max. 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.

 

Der Kunde einer Vor-Ort-Beratung hat nach der neuen Richtlinie außerdem eine Wahlmöglichkeit mit Blick auf den Inhalt des Energieberatungsberichts:

Er kann wählen zwischen der Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts für

  • eine Sanierung des Wohngebäudes (zeitlich zusammenhängend) zum KfW-Effizienzhaus (Komplettsanierung) oder
  • eine umfassende energetische Sanierung in Schritten mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen (Sanierungsfahrplan).

Näheres zu den neuen Förderkonditionen entnehmen Sie bitte der Richtlinie 2014, den »Häufig gestellten Fragen« sowie den entsprechenden Checklisten des BAFA, die Sie auf dieser Homepage finden.

Ansprechpartner

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 424
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn

Interessiert? Kontaktmöglichkeit finden Sie hier, oder senden Sie uns direkt eine Nachricht per E-Mail: mail@planwerk3.com

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